Unser Team I HESSKONZEPT

Allgemeine Geschäftsbedinungen

AGBs

  1. Es gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen alleine oder in Verbindung mit den speziellen Auftragsbedingungen. Die speziellen Auftragsbedingungen gehen bei Kollision mit den Geschäftsbedingungen vor.
  2. Sämtliche Vermittlungs- u. Geschäftsangebote erfolgen für uns freibleibend.
  3. Alle Angebote und Mitteilungen des Maklers sind vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Eine solche Zustimmung erfolgt grundsätzlich nur bei einer zusätzlichen Verpflichtung des Dritten auf Provisionszahlung an den Makler. Eine Entlassung des Auftraggebers aus dem Provisionsanspruch hat schriftlich zu erfolgen. Bei Vertragsabschluss in jedem Fall der Weitergabe verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der üblichen Provision, die bei Vermittlung an den Dritten angefallen wäre.
  4. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Geschäftsangebote übernommen. Insbesondere ist ein Haftungsausschluss vereinbart, wenn und soweit steuerliche Auswirkungen und Berechnungen einschließlich Renditeberechnungen und Bonität Gegenstand der Vertragserörterungen sind, soweit auch diese für den Vertragsabschluss erkennbar ausschlaggebend sind, es sei denn, die Haftung wird durch gesonderte schriftliche Vereinbarung übernommen.
  5. Ist die nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss dem Empfänger bekannt, erklärt er dies innerhalb einer Ausschlussfrist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Nach Fristablauf oder bei Nichtführung des Nachweises ist der Einwand der Kenntnis ausgeschlossen. Vor Vertragsabschluss befragt der Auftraggeber den Interessenten, von wem dieser Kenntnis erlangt hat. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss teilt der Auftraggeber dem Makler Name und Anschrift des Vertragspartners mit und gewährt Einsicht in sämtliche Vertragsunterlagen einschließlich Nebenabreden. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe bis zu einer Höhe der üblichen Provision, unbeschadet des Provisionsanspruches.
  6. Die Maklerprovision ist im Zeitpunkt des rechtsverbindlichen Vertragsabschlusses fällig. Bei Vertragsabschluss aufgrund Nachweises des Maklers bleibt der Provisionsanspruch unberührt, auch wenn der Maklervertrag bereits beendet war. Der Provisionsanspruch bleibt insbesondere unberührt von der Ausübung eines Rücktrittsrechts, eines Anfechtungsrechts und der Einrede des nichterfüllten Vertrages bzw. von Gewährleistungsrechten jeder Art. Die Herbeiführung des wirtschaftlichen Erfolges auch ohne bzw. vor Vertragsabschluss, z. B. Übergabe des Objekts, Enteignung, Zwangsversteigerung etc., begründet den Provisionsanspruch zur sofortigen Fälligkeit. Im Fall der Anfechtung und Nichtigkeit verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer vom anderen Teil geschuldeten Provision als Schadenersatz. Provisionspflichtig sind sämtliche Geschäfte innerhalb von 3 Jahren nach erbrachtem Nachweis. Der Makler ist ausdrücklich berechtigt, auch für den anderen Teil tätig zu sein und Gebühren zu berechnen, soweit dies nicht nach dem erklärten Willen des Auftraggebers ausgeschlossen sein soll und der Ausschluss schriftlich bestätigt wird.
  7. Vorbehaltlich einer gesonderten schriftlichen Provisionsvereinbarung gelten folgende Provisionssätze:

    a)

    • An- u. Verkauf von Haus- u. Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen: jeweils von Käufer und Verkäufer 3 % des Kaufpreises.
    • An- u. Verkaufsrechte für den Berechtigten: 1 % des Verkehrswertes des Objektes.
    • Erbbaurechte für Eigentümer und Berechtigte: 3 % des 15-fachen Jahreserbbauzinses.
    • An- u. Verkauf von Geschäftsanteilen, Teilhaberschaften: 3 % des Geschäftswertes inklusive Inventar, Warenbestand und abgelöster Verbindlichkeiten.
    • Vermietungen, Verpachtungen u. Nutzungsverträge: 3 % der Vertragszeitzinsen, mindestens eines Zinses für die Dauer von 5 Jahren, im Fall der Wohnraummiete 2 Monatsmieten.
    • Vermittlung von Kapitalanlagen und Anlagebeteiligungen: 5 % des Anlagevolumens.

    b)

    • Optionsrechte werden bei Vereinbarung ungeachtet einer späteren Geltendmachung der Vertragszeit zugerechnet und sind sofort fällig.
    • Nachfolgegeschäfte sind stets selbstständig provisionspflichtig.
    • Sämtliche Provisionssätze sind Netto-Entgelte. Die gesetzliche Mehrwertsteuer versteht sich zuzüglich.
  8. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Fall der Unwirksamkeit oder einer Vertragslücke bleiben die übrigen Vertragsbedingungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien zur Ersetzung und Ergänzung nach dem wirtschaftlichen gewollten Zweck. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Köln vereinbart.