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Kommt der klassische Hausverkauf für Sie nicht in Betracht? Möchten Sie Ihre Rente im Alter mit einer Immobilienrente aufstocken? Dann kann diese Art des Verkaufs für Sie einige Probleme lösen. Als erfahrene Immobilienverkäufer von HESSKONZEPT wissen wir genau, welche Aspekte für oder gegen diese Sonderform des Immobilienverkaufs sprechen.
Wie all das funktioniert? Ganz einfach: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir beraten Sie, unverbindlich, kompetent, einfühlsam, und genauso vertraulich wie diskret. Versprochen!
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Ein Leben lang in der verkauften Immobilie das garantierte Wohnrecht behalten.
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist eine Form des Immobilienverkaufs, der vor allem für ältere Personen geeignet ist. Es gibt viele Besonderheiten und Aspekte, die ihn vom klassischen Hausverkauf unterscheiden. Für viele Verkäufer im Rentenalter kann dies ein guter Weg sein. Zumindest ist es sinnvoll, sich über diese Thematik einmal zu informieren.
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist ein Verkaufsmodell, bei dem in der Regel der Verkaufspreis nicht sofort und vollständig beglichen wird, sondern auf Basis einer lebenslangen Leibrentenzahlung erbracht wird. Sie empfangen als Verkäufer einer Wohnung oder eines Hauses also kleinere Beträge über einen längeren Zeitraum hinweg.
Diese Zahlungen können beispielsweise jeden Monat stattfinden oder einmal im Quartal. Häufig geht mit dem Hausverkauf auf Rentenbasis ein Wohnrecht einher. Sie können als Verkäufer somit vereinbaren, nach dem Eigentümerwechsel weiterhin in Ihrer Immobilie zu wohnen. Im Gegenzug wird einfach ein gewisser Anteil der Rentenzahlung als Gegenleistung für das Wohnrecht in Abzug gebracht.
Als einzigartige Sonderform bringt der Hausverkauf auf Rentenbasis einige Besonderheiten mit sich. Auch unsere Praxiserfahrungen zeigen, dass sowohl bei der Auswahl der Zielgruppe, als auch beim Verkaufspreis und der Laufzeit der Rentenzahlungen, es einiges zu beachten gilt.
Meist ist der Verkaufspreis bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis geringer als beim „freien Verkauf“. Trotzdem stellt diese Form des Verkaufs eine attraktive Möglichkeit dar. Verkäufer können mit kontinuierlichen Zahlungen rechnen, die je nach vereinbarter Rentenzahlungsform, bis zum Lebensende ausgezahlt werden.
Käufer hingegen müssen aufpassen: Denn letztendlich tatsächlich in Summe gezahlte Kaufpreis einer Immobilie ist anfangs nicht vorhersehbar, da dieser sich nach der Lebensdauer des Verkäufers und damit nach der Dauer der zu erbringenden, lebenslangen Rentenzahlung richtet, sollte diese Form vereinbart werden. Deshalb wird oft ein Risikoabschlag vom Verkaufswert in Abzug gebracht. Der Verkaufspreis, der sich daraus ergibt, ist die Basis zur Berechnung der Raten. Die sog. „amtlichen Sterbetafeln“ bilden dabei die kalkulatorische Grundlage.
Bevor es zum Hausverkauf auf Rentenbasis kommt, müssen sich Verkäufer und Käufer auf ein Laufzeitmodell einigen. Es gibt zwei Varianten:
Die Leibrente ist eine Form der Immobilienrente. Der Verkäufer erhält bis an sein Lebensende kontinuierlich Ratenzahlungen von dem Käufer – unabhängig davon, wie lange das dauert. Instandhaltungen müssen beim Hausverkauf auf Rentenbasis üblicherweise durch den neuen Eigentümer vorgenommen werden. Der Käufer geht damit also ein gewisses Risiko, nämlich das eines jeden Immobilieneigentümers, ein.
Die Zeitrente hingegen läuft nur einen festgelegten Zeitraum. Zwar gibt es hier auch die Option auf ein lebenslanges Wohnrecht des Verkäufers, doch der Käufer kann bei diesem Hausverkauf auf Rentenbasis seine Gesamtzahlung in Summe viel besser kalkulieren. Die Pflichten als Eigentümer der Immobilie sind natürlich dieselben.
Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist -zugegebenermaßen- ein Nischenprodukt. Wir von HESSKONZEPT haben uns als Ihre Spezialisten für den Verkauf von Immobilien mit den wichtigsten Vor- und Nachteilen dieses Modells auseinandergesetzt.
Verkäufer können nach dem Verkauf weiterhin in ihrer Immobilie wohnen.
Durch die Auszahlung in Raten kommt es zu einem konstanten Geldfluss.
Muss der Verkäufer aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim ziehen, erhält er trotzdem die Immobilienrente.
Der Risikoabschlag reduziert den Verkaufspreis.
Die Immobilienrente wird zusätzlich zur normalen Rente besteuert.
Immobilienrente ist anfällig für Inflation, weshalb die Möglichkeit zur Vereinbarung einer sogenannten „Wertsicherungsklausel“ besteht..
Aufgrund des Wohnrechts und der unkalkulierbaren Laufzeit ist der Hausverkauf auf Rentenbasis nicht für jeden Käufer attraktiv.
Sie möchten Ihr Haus auf Rentenbasis verkaufen und suchen nach einem Spezialisten, der Sie dabei unterstützt? Dann sind Sie bei HESSKONZEPT genau richtig. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den Verkauf von Immobilien und Grundstücken geht. Aufgrund unserer Erfahrung und unseres einschlägigen Fachwissens wissen wir, auf was es beim Hausverkauf auf Rentenbasis ankommt. Wir beraten Sie. Unverbindlich, kompetent, einfühlsam. Dabei natürlich genauso vertraulich wie diskret. Versprochen!
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